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Um es gar nicht zum Ernstfall kommen zu lassen, ist es im Rahmen einer Brandschutzberatung wichtig, Gefahrenquellen zu erkennen, Schutzmöglichkeiten auf ihre Einsatzmöglichkeiten hin zu prüfen und ein auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Brandschutzkonzept zu erstellen.

Brandschutzberatung & Brandschutzordnung

Es brennt. Und jetzt? Wissen Sie sofort, was zu tun und zu lassen ist und wie Sie sich jetzt richtig verhalten? In einer solchen Situation, die oft auch mit Hektik, Angst, Verwirrung und Unübersichtlichkeit einhergeht ist es enorm wichtig, dass alle Anwesenden das Richtige tun. Teil einer effizienten Brandschutzberatung muss es daher sein, eine Brandschutzordnung zu erstellen. Wir helfen Ihnen gerne, eine auf Sie zugeschnittene Brandschutzordnung zu entwickeln. Sicherlich haben auch Sie schon eine solche im Flur eines Bürogebäudes gesehen. Schauen Sie ruhig mal genauer hin, sie enthält wichtige Informationen, die Menschenleben retten können.

Einfach ausgedrückt gibt die Brandschutzordnung Verhaltensregeln für Personen in einem Gebäude vor. Dabei geht es zum einem  um das Verhalten im Brand- oder Gefahrenfall und zum anderen aber auch um die Vermeidung von Bränden. Generell ist eine solche Brandschutzordnung in die Teile A, B und C gegliedert: Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten und ist an gut sichtbaren Stellen ausgehängt. Dieser Aushang informiert kurz und knapp über die richtige Abfolge der Tätigkeiten im Brandfall: Ruhe bewahren, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen. Zu den jeweiligen Stichpunkten sind kurze Erklärungen und Informationen, sowie Bebilderungen gegeben.

Teil B hingegen richtet sich an alle sich regelmäßig im Haus aufhaltenden Personen, die keine besondere Verantwortung im Brandfall übernehmen müssen, die aber aktiv durch ihr tägliches Verhalten zur Vermeidung von Bränden beitragen können. Diese Personen bekommen ein ausgedrucktes Exemplar der Brandschutzordnung Teil A und B ausgehändigt, das auch ein Merkblatt zur Brandverhütung umfasst. Außerdem enthält diese Brandschutzordnung Informationen zu Brandschutzvorrichtungen, Rettungs- und Fluchtwegen und zum Verhalten im und nach dem Brandfall. Zumeist muss der Erhalt der Brandschutzordnung quittiert werden. Last but not least:Teil C. Er richtet sich an Personen, die im Brandfall besondere Aufgaben und Pflichten übernehmen müssen, wie zum Beispiel Brandschutzhelfer oder Sicherheitsbeauftragte, die eine geordnete Evakuierung im Alarmfall überwachen sollen und beinhaltet spezielle Hinweise für die Brandverhütung, Brandmeldung, Rettung und Brandbekämpfung.

Brandschutzwache beim Training - brennendes Holz löschen

Unsere Betriebsfeuerwehr bei der Übung – praktische Kompetenz in Sachen Brandschutzberatung

Brandschutz- und Räumungshelfer

Brandschutz- und Räumungshelfer sind ein vitaler Bestandteil einer guten Brandschutzorganisation innerhalb eines Unternehmen und tragen nicht nur durch ihre Sorgfalt und Aufmerksamkeit im Alltag zur Brandverhütung bei, sondern helfen im Brandfall Leben zu retten. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine “ausreichende” Anzahl an Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung theoretischer und praktischer Natur, inklusive dem richtigen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu finden sich nicht nur im Arbeitsschutzgesetz, sondern auch in der Arbeitsstättenverordnung, den Technischen Regeln für Arbeiststätten (ASR A2.2), der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) und der DGUV Information 205-023 über Brandschutzhelfer. In der Brandschutzberatung bleibt aber die Frage, wie viele Brandschutzhelfer “ausreichend” viele sind. Dies hängt von vielen Faktoren ab wie zum Beispiel der Anzahl der Beschäftigten oder dem Grad der Brandgefährdung. In der Regel ist aber ein Anteil von 5 % der Mitarbeiter zum Beispiel bei Büronutzung ausreichend. Wir von der Schmalstieg GmbH gehen gerne alles mit Ihnen Schritt für Schritt durch, schauen genau nach, was nötig ist und helfen Ihnen durch den Fakten-Dschungel und nehmen eine Gefährdungsbeurteilung vor.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer – Vom Profi gelernt

Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst zum einen einen theoretischen Teil, in dem eine Vielzahl an Themen (hier nur ein Auszug) behandelt wird:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Grundlagen der Verbrennung und der Löschvorgänge
  • häufige Brandursachen
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Betriebliche Brandschutzorganisation und spezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Alarmierungswege und -mittel
  • Brandklassen A bis F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • Sicherheit- und gesundheitsschutzkennzeichnungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Gefährdung durch Brandnebenerscheinungen (Rauch, Gas, herumfliegende Teile)

In dem praktischen Teil unterweisen wir Ihre Mitarbeiter kompetent und mit Spaß an der Sache im sicheren Umgang mit unterschiedlichen Feuerlöscheinrichtungen. Ziel ist es, sie zu befähigen, im Zweifelsfall Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung zu bekämpfen und die Fluchtwege für die Beschäftigten sicherzustellen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der praktischen Unterweisung ist auch die Einweisung in betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen wie zum Beispiel Wandhydranten, aber auch das Herausstellen betriebsspezifischer Problematiken wie zum Beispiel das Löschen von Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten. Weitere Übungsinhalte sind auszugsweise:

  • Alarmierung und Alarmierungsmittel
  • Löschen von brennenden Personen
  • Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und Situationseinschätzung, insbesondere die richtige Einschätzung der Gefahrenlage
  • Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

Abschließend werden Ihre Mitarbeiter natürlich auch durch uns geprüft und damit ihre Eignung als Brandschutzhelfer belegt.

Installation von Brandmeldeanlagen von unseren Technikern.

Unsere Brandschutzbeauftragten für Ihre Sicherheit

Gerne können Sie unsere ausgebildeten Brandschutzbeauftragten auch über die Ausbildung Ihrer Brandschutzbeauftragten hinaus für Ihr Unternehmen engagieren: In uns haben Sie einen verlässlichen Partner in allen Sicherheitsfragen rund um den Brandschutz und die Brandschutzberatung . Unsere Brandschutzbeauftragten kümmern sich beispielsweise um die Erstellung einer adäquaten Brandschutzordnung und eines Brandschutzplans für Ihr Unternehmen, die Beurteilung der Brandgefährdung und der damit verbundenen Einschätzung der benötigten Brandschutzhelfer, aber auch um vieles mehr:

  • Sie arbeiten mit brennbaren Stoffen? Wir beraten Sie zum sicheren Umgang.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen Betriebsanweisungen zur Brandverhütung
  • Wir ermitteln Brand- und Explosionsgefahren in Ihrem Unternehmen
  • Wir helfen Ihnen bei der technischen und organisatorischen Umsetzung von Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
  • Wir beraten Sie bei der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel entsprechend der Brandklassen
  • Außerdem helfen wir Ihnen bei der Umsetzung eines wirkungsvollen Brandschutzkonzeptes
  • und erstellen notwendige Pläne, wie Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehr- und Alarmpläne

Auch erstellen wir für Sie ein geeignetes Räumungskonzept, das Stauungen oder das Aufkommen einer Massenpanik verhindern soll und trainieren mit Ihnen natürlich auch praktisch das geordnete Evakuieren. Darüber hinaus ist die Schmalstieg GmbH der Partner an Ihrer Seite, wenn behördliche Brandschauen durchgeführt werden müssen oder eine interne Brandschutzbegehung sinnvoll wäre. Aber all das ist nur ein Ausschnitt der Aufgaben, die unsere Brandschutzbeauftragten in Ihrem Hause für Sie übernehmen können. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich über die Möglichkeiten informieren.

Diese Dienstleistung bieten wir an für:

HANNOVER MITTE · VAHRENWALD LIST · BOTHFELD-VAHRENHEIDE · BUCHHOLZ-KLEEFELD · MISBURG-ANDERTEN · KIRCHRODE-BEMERODE-WÜLFERODE · SÜDSTADT-BULT · DÖHREN-WÜLFEL · RICKLINGEN · LINDEN-LIMMER · AHLEM-BADENSTEDT-DAVENSTEDT · HERRENHAUSEN-STÖCKEN · HANNOVER NORD · BREMEN · OLDENBURG